Informationen zur deutschen Postautomation im Bereich Freimachung,
Briefannahme, Schalterbetrieb und Briefbearbeitung
EPOS I
Einsatz der Datenverarbeitung am Postschalter im Betriebsversuch 1982/1984
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitungen im Kapitel Freimachung mit Automatenmarken mit den Menüpunkten Schalterwertzeichendrucker Klüssendorf 667 und die entsprechende Vorstellung im Tabellenteil. Beide Artikel gehen bereits auf die Schalterautomation ein, aber spezialisiert im Zusammenhang mit den Automatenmarken und wurden aus chronologischen Gründen dort ebenfalls auch eingereiht.
Die folgende Abhandlung beinhaltet den Gesamtbereich Automation im Postschalter und geht daher über den ATM- Bereich hinaus.
Ende 1979 plante die Deutsche Post die Computertechnologie zur Automatisierung im Schalterdienst zu nutzen.
Die Ausschnitte aus den Postkarten der Deutschen Postreklame zeigen links einen Postschalter aus dem Jahre 1854 und rechts von 1900. Die rechte Ansicht verdeutlicht besonders das Führen von Journallisten in aufwendiger Arbeit. Daran sollte sich praktisch über 130 Jahre nicht viel ändern, denn erst die Computertechnik erlaubte einen umfassenden Rationalisierungsversuch. Die gegründete Arbeitsgruppe Schalterdienste und Automation im PTZ – Posttechnisches Zentralamt in Darmstadt – konzipierte einen Modellschalter unter Einbeziehung auch des Postsparkassendienstes und aller Zahlungsvorgänge im Schalterkassenbereich (Scheckdienst, Postanweisungen usw.). Dieser Modellpostschalter wurde ausgiebig geprüft und die betreffenden Postbeamten eingewiesen und geschult.
Die Abbildung zeigt Übungsmaterial mit Musterquittung und Muster-ATM
In der folgenden Modellzeichnung wird das STS – Schalterterminal – skizziert dargestellt. Die Abkürzung STS war speziell im Zeitraum 1982 bis 1987 für EPOS I üblich.
Die einzelnen Bausteine waren im Schaltercomputer online integriert und an den Zentralrechner im PTZ vernetzt.
Die beteiligten Firmen waren Siemens für den Rechner, Drucker, Tastatur und Bildschirm, BIZERBA für die Waage mit optischer Anzeige, Klüssendorf mit online SWZD Typ 667 und die Firma NCR mit dem Rückgeldgeber.
Aufbau im EPOS I Postschalter
Die Postämter Wiesbaden 1, Bonn 2 und Hannover 1 qualifizierten sich als Erprobungspostämter. Am 7.10.1982 startete zunächst Wiesbaden in die Postschalterzukunft. Durch die Amtsblattankündigung verzeichnete die Inbetriebnahme einen publikumswirksamen Auftritt mit Presse und dokumentationswilliger Sammlerschaft.
Der freundliche Papp- Postbeamte wies am 7.10.82 den Weg zu den Schalterterminals in den Postschaltern 22 und 23 und verwies auf den Start in die Zukunft des Jahres 2000.
Die Abbildungen stammen von den Maximumkarten der Ausgabefirmen Hagenbach und MaxiPhil zur Eröffnung des Schalterterminalsystems in Wiesbaden mit Datum 7.10.1982 unter Verwendung von Automatenmarken aus dem Schalterwertzeichenspektrum von 5 bis 9995 Pfennigen und entsprechendem Sonderstempel der Gemeinschaft für Gegenwartsphilatelie mit Abbildung des EPOS I Schalters.
Der Text über den Postschaltern lautete in rot: ERPROBUNGSSCHALTER- Annahme bis zu 5 Sendungen je Kunde – Keine Gefälligkeitsstempelungen. Darunter in schwarzer Schrift : gewöhnliche Briefe und Päckchen, Einschreibsendungen und Wertbriefe, Wertzeichen ohne Sondermarken, Einzahlungen Ausland – keine telegraphischen Leistungen, Postsparkasse Inland, Geldwechsel, Excange, Change.
Gut abgebildet sieht man die Kundenanzeige für Geldbetrag und Gewicht. Die folgende Abbildung (Maximumkarte Fa. Hagenbach) verdeutlicht die Perspektive aus dem Postschalter zum Kunden hin mit Bildschirm und Tastatur. Rechts – etwas verdeckt- ist der Rückgeldgeber erkennbar. Im Schubladenfach rechts unten angedeutet der SWZD Typ 667.
Wie schon bei den vorherigen Ausführungen geschildert, war die Briefaufgabe unter Einbeziehung der Portoberechnung und Portwaage recht zeitaufwendig. Die Dokumentationen vom Ersttag sind unter den interessierten Philatelisten verstreut, die Preisansätze recht hoch und die Kaufgelegenheiten dazu leider selten.
Es folgten aber noch die Standorte Bonn 2 ab 9.2.1983 und Hannover 1 ab 3.6.1983 als weitere Inbetriebnahmedaten im EPOS I System.
Die folgenden Automationsbeispiele im Schalterterminalsystem zeigen den Postwertzeichenkauf im Automatenmarkenbereich des online integrierten SWZD Klüssendorf Typ 667, ferner einige Möglichkeiten im Briefdienst, den Postsparkassendienst, den Bankbetrieb mit Scheckdienst und Devisenbereich und einige ausgefallene Möglichkeiten, die sich im Quittungsdruck dokumentieren.
EPOS I und Postwertzeichenkauf
Die Abbildung zeigt den ersten Schalterwertzeichendruckersatz vom Terminal in Wiesbaden vom 26.7.1984. Die Postwertzeichen sind quittungsmäßig einzeln aufgelistet, der Gesamtbetrag aufgeführt und die Bargeldzahlung mit Rückgeldangabe belegt. Der Rückgeldgeber war in das Terminalsystem integriert und warf den entsprechenden Betrag aus.
Eine Besonderheit ist sicherlich der komplette Satz in Type I. In dem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf die oben angeführten Spezial- ATM- Kapitel zum online Klüssendorf SWZD Typ 667.
EPOS I und Briefaufgabe
Die folgende Vorstellung der kleinen Briefserie dokumentiert die drei Betriebsversuchsstandorte mit Wiesbaden, Hannover und Bonn und einige ausgewählte teils seltenere Versendungsformen als Belegbeispiele. Wie schon in vorherigen Abhandlungen erwähnt, war der reine Postwertzeichenverkauf im EPOS I System recht zügig möglich und der Quittungsausdruck lautete auf „Postwertzeichen“. Die Briefaufgabe unter Computereinsatz des Terminals zur Portoerrechnung unter vernetzter Nutzung der Waage mit Gewichtsbestimmung, Eingabe von Versendungsart und Zielort war deutlich mit Zeitaufwand verbunden. In diesen Fällen lautete der Quittungseindruck auch „Gebühr für Briefsendung“ und die Gebühr bezieht sich auf den dazu gehörigen ausgeworfenen Werteindruck der Automatenmarke.
Vorgestellt ist der 5 Pfennig- Luftpostzuschlag zur Postsache vom EPOS I Standort Bonn 2 mit Datum vom 27.7.1984 kurz vor Einstellung des Betriebsversuches. Die Automatenmarke in Drucktype II ist typisch nur für Bonn 2, die anderen Schalterwertzeichendrucker Typ 667 der Fa. Klüssendorf im Terminalsystem druckten ja in Wiesbaden und Hannover in Type I. Die Belegquittung lautet auf „Gebühr für Briefsendung“.
Auch Postwurfsendungen konnten im EPOS I System aufgegeben werden. Das folgende Beispiel dokumentiert den Standort Wiesbaden vom 30.7.1984 mit Kassennummer 921. Im Tarif vom 1.7.1982 betrug das Portoentgeld in der Gewichtsklasse bis 10g 12 Pfennige pro Sendung. Bei 24 Wurfsendungen ergibt sich ein summierter Endbetrag von DM 2,88, der in der Terminalquittung ausgewiesen ist unter Vorbehalt der „endgültigen Gebührenabrechnung“. Da die Vorstellung der kleinen Briefserie mit ansteigender Gebühr pro Sendung aufgebaut ist, erfolgt an dieser Stelle die Belegeinordnung. Die Quittung ist original. Der mit abgebildete Postwurfbeleg ist nicht authentisch, sondern soll nur den Postwurfvorgang illustrieren.
Die Aufgabe von Massendrucksachen war ebenfalls im Terminalsystem des EPOS I Postschalters vorgesehen. Es war eine Mindestzahl von 100 Stück für den gleichen Leitbereich erforderlich. Der Quittungsausdruck dokumentiert die Aufgabe der Massendrucksachen, aber unter „Vorbehalt der endgültigen Gebührenabrechnung“. In diesem Fall scheint der Vorbehalt zur endgültigen Gebührenabrechnung sinnvoll, denn meines Erachtens war die Grundeinzelgebühr 35 Pfennige im Tarif vom 1.7.1982. Die Versendung der Massendrucksachen stammt vom Standort Wiesbaden mit Kassennummer 924 vom 23.7.1984.
Auch Briefsendungen zur Postfreistempelung konnten am Terminalschalter aufgegeben werden, bedingten allerdings ebenfalls eine Mindeststückzahl pro Auftrag von 100 Stück.
Die Drucksachengebühr von 50 Pfennig für 100 Postfreistempelbelege führte im Quittungsausdruck zur Gebührenabrechnung über DM 50,00. Der Vorgang „Postfreistempelung“ war in der Software des EPOS I Systems hinterlegt und führte zum entsprechenden Belegausdruck über „Briefsendungen zur Postfreistempelung, endgültige Gebührenabrechnung vorbehalten“ hier vom Terminalschalter in Wiesbaden mit der Kassennummer 922 und Datum vom 20.7.1984. Datum und Adresse verraten auch in diesem Fall eine philatelistische Dokumentation gegen Ende des Terminalbetriebsversuches. Aber ohne interessierte Sammler wären viele dieser Postautomationsvorgänge im EPOS I System wohl nicht dokumentiert worden.
Bei der folgenden Luftpost- Briefaufgabe nach Finnland war sich der Versender wohl sicher im Entgeld von 65 Pfennigen und verlangte nur ein Automatenpostwertzeichen mit entsprechender Quittung vom Terminal in Wiesbaden und Datum 3.2.1984. (Drucksache ermäßigte Gebühr 50 Pfennig und europäischer Luftpostzuschlag 15 Pfennig).
Ein Einschreibbrief sollte in der Briefserie nicht fehlen und stammt, wie die folgende Darstellung zeigt, vom Terminal mit Standort Bonn 2 als Luftpostbrief in die USA und trägt den typischen USA Registraturzettel für nachzuweisende Sendungen und einen vorderseitigen Ankunftszettel vom 31.7.1984 aus Greenville, Texas. Auch hier die Quittung als „Gebühr für Briefsendung“ vom Terminalschalter Bonn 2 mit Kassennummer 217 vom 27.7.1984. (Briefgebühr 120 Pfennige, Einschreiben 200 Pfennige und Lp-Zuschlag für 15g entsprechend 3x20 Pfennige ergibt Portoentgeld 380 Pfennige Gesamtgebühr.). Bis auf Postfreistempelung und Massendrucksachen sind die weiteren Versendungsformen nicht im Quittungsausdruck z.B. nach Einschreibrief, Eilboten oder Wertbrief differenziert.
Beim Errechnungsvorgang der Versendungsgebühr unter Abgabe einer Automatenbriefmarke als Portoentgeld wurde stets der Ausdruck „Gebühr für Briefsendung verwendet.
Nachnahmeversendungen im EPOS I System sind relativ selten zu finden. Das folgende Beispiel zeigt eine Postkarte mit Nachnahme im Einschreibversand vom Standort Bonn 2 komplett mit Gebührenquittung des Terminals für die Aufgabe und Automatenmarke, den Einlieferungsschein vom 25.7.1984 und den Empfängerabschnitt mit Poststempel Laatzen vom 26.7.1984. Wie schon oben vermerkt dokumentiert die Quittung den Aufgabevorgang mit Gebühr zur ATM aber nicht speziell die Sendungsart der Nachnahme. Portoentgeld: Postkarte 60 Pfennige, Einschreiben 200 und Nachnahmegebühr 170 Pfennige.
Eine Wertbriefaufgabe im EPOS I sollte in der Abhandlung ebenfalls nicht fehlen. Zur Abbildung kommt ein Wertbrief mit Gebühr für Briefsendung als Luftpostversand nach Berlin über 485 Pfennige (Brief bis 20g 80, Wertbriefzuschlag bis 500 DM 400 und Lp-Zuschlag 5 Pfennige) und mit Datum vom 31.7.1984 ein Letzttagsbeleg aus dem Postamt Wiesbaden 1. Am gleichnamigen Tag wurden alle drei Betriebsversuchsstandorte in Wiesbaden 1, Bonn 2 und Hannover 1 geschlossen. Der Einsatz der Computertechnik am Postschalter wurde positiv bewertet. Allerdings sollte es noch bis 1987 dauern, bis mit neuer Technik und Software die flächendeckende Installation mit ihren ersten Standorten im EPOS II System in Hildesheim und Hannover am 2.12.1987 begann.
Die kleine Briefbelegserie endet mit der Vorstellung eines Ersttagsbelegs vom Standort Hannover 1 mit Datum vom 3.6.1983. Sicherlich liegt mit Päckchenversand in nachzuweisender Einschreibversendung und zusätzlicher Aufgabe als Schnellsendung eine seltene Terminaldokumentation vor. Kassennummer 033 der Quittung, Tagesstempel mit Kennbuchstaben ed und R-Zettel f belegen schlüssig die Ersttagsdaten aus Hannover und ich verweise dazu auch noch einmal auf die entsprechende Tabellenvorstellung im ATM- Kapitel unter Menüpunkt „ATM in Tabellen und Listen“.
Das Portoentgeld errechnet sich aus der Päckchengebühr 300, Einschreibversand 200 und Schnellsendungsgebühr für Päckchen 300 Pfennige zu insgesamt DM 8,00.
EPOS I und Postsparkassendienst
Der Postsparkassendienst im EPOS I System war mit all seinen Möglichkeiten in den Rechner des Postschalters integriert und damit über Quittungsausdruck dokumentierbar. Ein Postsparkassendienst ist ohne Postsparbuch nicht vorstellbar, hier ein Beispiel ausgestellt am Terminalschalter 22 in Wiesbaden mit Datum vom 30.7.1984.
Interessanterweise versah der Schalterdrucker die Kenndaten im Adressfeld. War ein neuer Postsparkunde geworben worden, konnte auch die entsprechende Werbeprämie mit Quittungsausdruck dokumentiert werden.
Die Werbeprämie der Postsparkasse (PSPK) stammt zwar hier vom Terminalschalter in Bonn 2, aber die Computerbuchung im Postsparbuch gehört unter 66.560.768 zum oben angeführten Sparbuchbesitzer.
Ein wichtiger Unterscheidungshinweis zum EPOS II System sei schon an dieser Stelle vermerkt. Im EPOS I System wurden die Eintragungen noch mit Tagesstempel versehen und noch handschriftlich abgezeichnet. Ab Dezember 1987 entfiel im neuen Computerprogramm die Abstempelung mit Posttagesstempel.. War das Postsparbuch als Geschenksendung geplant, beschriftete das Schalterterminal gleich die passenden portofreien Postumschläge zum getrennten Versand von Sparbuch und Ausweiskarte. War die Eilbotenversendung gewünscht, konnte entsprechend und in diesem Fall mit Automatenmarken des Schalterterminals die an sich entgeldfreie Versendung mit Eilbotentarif zusatzfrankiert werden.
Interessant der zusätzliche Postschalterstempel in Kastenform, der noch einmal in Wiesbaden den Terminalschalter 22 und die Kassennummer 924 belegt. Dies findet sich auch auf dem dazugehörigen und getrennten Postsparbuchumschlag als Wertsendung, eigenhändig gegen Unterschrift und ebenfalls in zusätzlicher Eilbotenversendung.
Der mit abgebildete Quittungsbeleg dokumentiert die Einlage im Postsparkassenkonto 66.560.768 und die jeweilige Briefsendung mit entsprechendem Entgeld in Form von jeweils 350 Pfennigen im Eilbotentarif.
Zur Dokumentation des EPOS I Systems in Bonn 2, Hannover 1 und Wiesbaden 1 wurden dementsprechend auch Postsparbücher an allen drei Standorten eingesetzt mit vielfältigen Möglichkeiten. Das nachfolgende Beispiel beinhaltet somit Einlagenzahlungen, Rückzahlungen und zusätzlichen Postwertzeichenkauf in Form der Automatenmarken vom Schalterwertzeichendrucker Typ Klüssendorf 667.
In Hannover wurden die beiden Terminalschalter 23 und 24 dokumentiert mit den Tagesstempelbuchstaben eb und ec und den Kassennummern 031 und 032. In Bonn kam nur der Terminalschalter 3 mit dem Buchstaben j und der Kassennummer 216 zum Einsatz und aus Wiesbaden können wieder beide Terminalpostschalter 22 und 23 mit den Tagesstempelbuchstaben ta und tb und die Kassennummern 922 bzw. 921 vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Erfassung entsprechender Kenndaten im Kapitel ATM und Tabellen und hier im Menüpunkt EPOS I und SWZD Klüssendorf 667.
Nachfolgend kommen die dazugehörigen Terminalquittungen zur Abbildung. Eine Hannoverquittung ( Kasse 032 ) hat einen Eingabefehler in der Postsparbuchnummer Statt 71.534.200 wurde fälschlicherweise 71.534.220 eingegeben bei allerdings korrekter Sparbucheintragung.
EPOS I und Zahlungsverkehr
Aus den Möglichkeiten im Zahlungsverkehr im EPOS I System zunächst die Vorstellung einer Einzahlung mittels Auslands- Zahlkarte mit Quittungsausdruck und passendem Computerausdruck auf dem Einlieferungsbeleg.
In diesem Fall ging die Einzahlung nach Holland und 10 holländischen Gulden entspricht tagesaktuell der ausgewiesene DM- Betrag zu 8,87.
Das nachfolgende Beispiel betrifft die Einzahlung mit Auslands- Postanweisung nach Belgien mit entsprechender Terminalquittung und Einlieferungsabschnitt mit Computerausdruck.
Zur Handhabung im ausländischen Zahlungsverkehr und Devisenhandel war das Terminal im EPOS I System im zentralen Postbankverkehr online verknüpft. Man konnte also auch diesbezüglich aktuelle Schalterkurse für ausländische Banknoten erhalten und im DIN-A4-Format am Terminalschalter ausgedruckt erhalten.
Der Sortenankauf in griechischen Drachmen ist ebenso dokumentiert wie der Sortenverkauf in norwegischen Kronen. Die Zahlungen erfolgten gemäß Buchungen mit Bargeld.
Wie der Vergleich von Sortenkurslisten zu unterschiedlichen Tageszeiten zeigt, wurden online die Währungen stets aktualisiert.
Wie der folgende Quittungsvorgang belegt, war auch ein Sortenkauf in ausländischer Währung – in diesem Fall in österreichischen Schillingen – auch durch Verrechnung im Postsparkassendienst möglich!
Ebenso war die Auszahlung von Zahlungsanweisungen im Terminalsystem vorgesehen und buchbar.
Auch der damals beliebte Euroscheck war in das Zahlungssystem des EPOS I System integriert, wie die folgende Abbildung mit Scheckbeispiel und Terminalquittung demonstriert.
EPOS I und Besonderheiten
Die folgenden Quittungsbeispiele demonstrieren weitere im EPOS I System integrierte Postschalterdienste, die relativ selten angefordert wurden.
Zunächst einmal wird der Kauf eines internationalen Antwortscheins vorgestellt. Diese Möglichkeit der Portovorauszahlung für Auslandsbriefe im Standardformat wurde vom Weltpostverein 1906 eingeführt. Der Empfänger hat dann die Möglichkeit sein Rückporto gegen Landeswährung ebenfalls für einen Standardauslandsbrief einzutauschen.
Die Terminalquittung aus Bonn 2 vom 30.7.1984 weist den Betrag für den Intern. Antwortschein (e) aus. Der gezeigte Antwortschein stammt allerdings vom Terminalstandort Hannover mit Postschalterstempel ed und Datum vom 21.6.1984. Häufiger wurde der Kauf der intern. Antwortscheine im EPOS I System aus Routinegründen einfach unter Postwertzeichen verbucht, so dass die oben angeführte passende Spezifizierung relativ selten im Quittungsausdruck zu finden ist.
Die folgende Terminalquittung bestätigt den Kauf einer Wechselsteuermarke über 15 Pfennig.
Der Wechsel als urkundlich verbriefte Zahlungsverpflichtung hat seine geschichtliche Entwicklung seit dem frühen Mittelalter (!) und ist mittlerweile vom Scheck abgelöst. Aber auch der Scheck als forderungsrechtliche Geldform spielt in der Gegenwart neben den Kreditkarten im üblichen „Kleingeldverkehr“ keine wesentliche Rolle mehr.
Ausschnitt aus einem Wechsel über eine Forderung von DM 100,- ausgestellt am 16.5.1970
Die Steuermarke wurde rückseitig auf dem Wechsel platziert und bei postalischer Zustellung und Wechselvorlage mit Datumstempel entwertet. Nur im Falle des Protestes – „geplatzter Wechsel“ – und Zahlungsverzug wurde dem Wechselaussteller unter postamtlichen Gebühreneinzug die vergebliche Geldanforderung wieder retourniert.
Die Abbildung zeigt den postamtlich zurück versendeten Wechselprotest mit der rückseitigen Wechselsteuermarke und Datum vom 22.5.1970
Das Wechselsteuergesetz ist umfangreich und vielfältig, wie es schon im Geldkreditgeschäft zu erwarten ist. Der Staat partizipierte an diesem Geldgeschäft mit der Wechselsteuer und kassierte über die eingeschaltete Post mit der notwendigen Wechselsteuermarke, die je nach Höhe des Geldbetrages gestaffelt war. Es führt hier zu weit, die Thematik mit Briefbelegen einmal auszubreiten. An dieser Stelle nur als Beispiel ein Rücksendungsumschlag mit Gebührenrechnung als protestierter Wechsel vom 12.11.1928 aus Malching nach Berlin.
Nach diesem kurzen Ausflug mit Wechselsteuermarke und Postprotestauftrag nun weitere Beispiele im Betriebsversuch des elektronischen Postschalters.
Die Erstattung von Postgebühren war vorgesehen und findet sich in der oben abgebildeten Terminalquittung. Wurden am Schalter postalische Druckwerke z.B. das Postleitzahlenbuch erworben, gab es den entsprechenden Quittungshinweis, der sich in der folgenden Abbildung findet.
Die folgende Terminal-Quittung beinhaltet eine deutsch - deutsche Besonderheit, die schon Zeitgeschichte dokumentiert in politischer und postalischer Hinsicht. Bundesdeutschen Staatsbürgern, die älter als 60 Jahre waren, konnten die Visagebühren für Reisen in die DDR und Ostberlin nur an den Postschaltern wieder erstattet bekommen. Voraussetzung war ein Erstattungsbeleg vom Zoll (z.B. von den Grenzübergängen Helmstedt, Herleshausen u.a.) und die Vorlage des Personalausweises!
Die bisher dargestellten und quittungsmäßig belegten Schalteraktivitäten erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit im EPOS I System der deutschen Post. Über ergänzende Belegbeispiele würde ich mich freuen und unter Herkunftsnennung gerne vorstellen.
Nachfolgend bilde ich noch zwei Belegbeispiele ab, die ich selbst leider nur in einer Kopie über Störung WZD ( Wertzeichendrucker) und Postfachvermietung besitze.
Der Betriebsversuch im EPOS I System wurde von der Post an allen drei Standorten Bonn 2, Wiesbaden 1 und Hannover 1 zum 31.7.1984 beendet und als Erfolg angesehen. Die Erfahrungen führten zur Entwicklung des EPOS II Systems mit seiner Einführung beginnend an den Standorten Hildesheim und Hannover ab 2.12.1987. Dabei wurden doch einige Änderungen gegenüber dem ersten Betriebsversuch etabliert und leider auch eine Integration des SWZD für Automatenbriefmarken nicht mehr berücksichtigt.
Die nachfolgende Abhandlung im Menüpunkt Automation im Postschalterbereich widmet sich diesem EPOS II System ab Dezember 1987.